Schleswig-Holsteinischer Fussballverband e.V.

Bezirk 2 – Frauen- und Mädchenfussball

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Bearbeiter:  Bertus Bold – Postfach 1248 – 24902 Flensburg – Tel.: 04606/ 96 55 54 – Fax.: 04606/ 96 55 53

                                                                                                                                                             Flensburg, 14.11.2002

 

Durchführungsbestimmungen

für die Hallenspiele der Frauen und Mädchen 2002/2003

 

1.                  Alle Spiele werden nach Satzungen, Ordnungen und Regeln des SHFV und DFB ausgetragen, wobei nachfolgende Ausnahmen/Ergänzungen gelten

2.                  Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft spielt – von der Turnierleitung aus gesehen – auf der rechten Spielfeldhälfte, die zweitgenannte hat Anstoß. Gespielt wird mit 4 Feldspielerinnen und 1 Torfrau. Bei einem großen Spielfeld und Einigung aller Beteiligten sind auch 5 Feldspielerinnen zulässig!

3.                  Sollte zu den Spielen kein SR erscheinen, so ist die Turnierleitung angehalten, unter Beachtung der Neutralität, eine(n) Trainer(in)/Betreuer(in) mit der Spielleitung zu Beauftragen.

4.                  Das Tragen von Schienbeinschonern ist zwingend vorgeschrieben! Sollten beide spielenden Mannschaften nach Ansicht des SR keine ausreichend unterscheidbare Spielkleidung tragen, so muß die erstgenannte Mannschaft das Trikot wechseln bzw. Markierungshemden überziehen. Die Farbe schwarz ist dem SR vorbehalten! In allen Hallen ist nur das tragen von Sportschuhen, mit heller, einfarbiger  und abriebfester Sohle zugelassen! Über die Zulassung entscheiden neben der Turnierleitung auch der jeweilige Beauftragte des Halleneigentümers. Bei Nichtbeachtung werden angemeldete Schadenersatzansprüche seitens der Halleneigentümer an den Bezirk an den fehlbaren Verein weitergeleitet. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der einzelnen Verbote und Anordnungen in den jeweiligen Hallen.

5.                  Die Spielzeit wird vor Turnierbeginn in geeigneter Weise bekanntgegeben. Anpfiff erfolgt durch den SR, das Spielen der durch Zeichen der Turnierleitung. Zeitstop nur auf besonderes Zeichen des SR. Nach Spielende teilt der SR der Turnierleitung das Ergebnis mit, Anfechtungen gegen diese Ergebnismeldung sind nicht zulässig (Tatsachenentscheidung!)

6.                  Die Torhüterin darf zu jedem Zeitpunkt des Spieles aktiv am Spiel teilnehmen und dafür ihren Torraum verlassen. Bei den Spielen der C- und D-Mädchen darf jede Spielerin den Abstoß ausführen.

7.                  Zur Ermittlung der Tabellenstände gilt folgendes:

a.       Gruppensieger ist die Mannschaft, die die meisten Punkte erringen konnte

b.       Sollte hier gleichstand herrschen, so ist zuerst die Tordifferenz entscheidend, ist diese gleich, so entscheiden die mehrgeschossenen Tore. Sollte auch hier gleichstand herrschen, der/die direkte(n) Vergleich(e).

c.       Sollte auch der/die direkte(n) Vergleich(e) unentschieden Enden, so wird ein Entscheidungsspiel angesetzt.

8.                  Sollten Entscheidungsspiele angesetzt werden, sowie alle Finalspiele, nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden ausgehen, findet sofort ein 7(9)-m- Entscheidungsschießen statt. Dabei dürfen nur die 5 Spielerinnen, die sich bei Spielende auf dem Spielfeld befanden, am Entscheidungsschießen teilnehmen. Bei 5-m Toren ist ein Anlauf erlaubt!

9.                  Für die Endrunde qualifizieren sich:

a.       bei den Frauen die erst-, zweit- und drittplatzierten der Gruppen F2 und F4 sowie

die erst- und zweitplatzierten aus den Gruppen F1 und F3. Im übrigen gilt Punkt 7, mit der Ausnahme, das der Punkt 7c durch Losentscheid entschieden wird.

b.       Bei den Mädchen

+ B-Juniorinnen: die erst-, zweit-  und drittplatzierten jeder Vorrundengruppe.

+ C-Juniorinnen: die erst- und zweitplatzierten jeder Vorrundengruppe.

+ D-Juniorinnen: die erst-, zweit-  und drittplatzierten jeder Vorrundengruppe.

10.               Bei Streitigkeiten entscheidet das örtliche Kampfgericht, welches sich aus der Turnierleitung sowie zwei Beisitzern, die keinem der beteiligten Vereinen angehören sollten, zusammensetzt. Die Entscheidung des Kampfgerichtes ist endgültig!